Traktor-Führerschein (Klasse T)
Definition Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Voraussetzung:
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, B, L oder S):
6 x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
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Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
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Überlandfahrten: nicht erforderlich
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Autobahnfahrten: nicht erforderlich
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Nachtfahrten: nicht erforderlich
Erforderliche Antragsunterlagen:
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Sehtest
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Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
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biometrisches Lichtbild
letzte Änderung: 08.06.2019