Motorrad
A1
Ab 16 Jahre kannst Du den Führerschein für "Leichtkrafträder" erwerben. Hierzu zählen Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kw
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A - beschränkt
Bei der Klasse A -beschränkt darfst du alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h fahren. Ab 18 ist der Führerscheinerwerb möglich. Die ersten zwei Jahre dürfen Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25kW (34 PS) geführt werden. (Ausnahme Direkteinstieg)
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A - unbeschränkt
Nach 2 Jahren Besitz der Klasse A -beschränkt oder mit einem Direkteinstieg ab 25 wird die Führerscheinklasse A-unbeschränkt erteilt. Diese Klasse wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt.
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letzte Änderung: 16.03.2019