Informationen zur Klasse A 1
Fahrzeugart: Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Altersabstufung: Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80km/h erteilt.
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: M
Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden (zu je 90min) Grundunterricht
4 Doppelstunden (zu je 90min) klassenspezifischer Unterricht
Gesamt: 16 Doppelstunden
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich der Grundunterricht auf 6 Doppelstunden. (+ klassenspezifischer Unterricht 4 Doppelstunden. = 10 Doppelstunden (zu je 90min))
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
4 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Gesamt: 12 Fahrstunden
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Lichtbild / Sehtest / Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen / Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
letzte Änderung: 16.03.2019