Informationen zur Klasse A –beschränkt-

Fahrzeugart:    Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45km/h. Die FE Klasse A –beschränkt- wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang)

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, M

Theoretische Ausbildung: 12 Doppelstunden (zu je 90min) Grundunterricht, 4 Doppelstunden (zu je 90min) klassenspezifischer Unterricht, Gesamt: 16 Doppelstunden
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich der Grundunterricht auf 6 Doppelstunden. (+ klassenspezifischer Unterricht 4 Doppelstunden. = 10 Doppelstunden (zu je 90min))

Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
4 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Gesamt: 12 Fahrstunden

Bei Vorbesitz einer anderen Klasse (A1):
Mindestumfang der Sonderfahrten
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen                
2 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen     
1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit                
Gesamt: 6 Fahrstunden

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Lichtbild / Sehtest / Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen / Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

letzte Änderung: 16.03.2019